Unsere Hausordnung ...

…ist gültig für das gesamte Schulgelände, das umfasst das ganze Schulgebäude, die Turnhalle, die Nebengebäude der Schule,
den eingezäunten Innenhof der Grundschule und den Hof der Oberschule Innenstadt.

Jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen. Jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.

In unserer Schule liegen uns folgende Grundregeln am Herzen:

  • Wir respektieren uns gegenseitig und sprechen freundlich miteinander.
  • Da in unserer Schule Kinder aus sehr vielen unterschiedlichen Ländern lernen,
    sprechen wir deutsch. Das ist die Sprache, die wir hier alle lernen und verstehen.
  • Wir sind fair und lösen Konflikte im Gespräch.


Es ist wichtig zu wissen, dass auch

  • die Alarmordnung
  • die Werkraumordnung
  • die Sporthallenordnung und
  • der Aufsichtsplan
    ein wichtiger Bestandteil unserer Hausordnung sind.

 

1. Alle Kinder haben das Recht auf Schulbildung, aber gleichzeitig auch die Pflicht dazu.

1.1
Ich erscheine morgens pünktlich und mit vollständig gepackter Schultasche (Spielzeug gehört nicht dazu) auf dem Schulhof der Grundschule Innenstadt am Fischmarkt.

1.2.
Meine Hausaufgaben erledige ich regelmäßig und pünktlich. Alle Arbeitsmaterialien bringe ich vollständig mit. Meine Bücher sind Leihexemplare, ich behandle sie sorgsam und gebe ihnen einen Schutzumschlag. Wenn ich sie am Ende des Schuljahres nicht ordnungsgemäß zurückgeben kann, wird das meinen Eltern in Rechnung gestellt.

1.3.
Wenn ich krank bin und deshalb die Schule nicht besuchen kann, muss ich bis spätestens 8.00 Uhr in der Schule abgemeldet worden sein. Unser Sekretariat ist ab 7.30 Uhr besetzt, wir haben aber auch einen Anrufbeantworter, man kann uns eine E-Mail an [email protected] schreiben oder ganz einfach auf unserer Webseite das Krankmeldeformular ausfüllen. Sind meine Sorgeberechtigten nicht ihrer Entschuldigungspflicht nachgekommen und lässt sich mein Aufenthaltsort bis zum Beginn der 2. Unterrichtsstunde nicht feststellen, trifft die Schulleitung nach Ermessen die Entscheidung, ob die Polizei eingeschaltet wird.

1.4.
Anträge auf Freistellung vom Unterricht müssen meine Eltern mindestens 3 Tage vor dem jeweiligen Termin bei dem Klassenleiter oder der Schulleitung schriftlich einreichen.

1.5.
Gefährliche Gegenstände (z.B. Feuerzeuge, Messer …) lasse ich zu Hause. Bei Zuwiderhandlung werden diese sofort eingezogen, meine Eltern benachrichtigt und nur ihnen wieder ausgehändigt.


2. Vor dem Unterricht

2.1.
Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt um 7.25 Uhr mit dem Öffnen der Schultür durch den Einlassdienst.

2.2.
Meine Eltern verabschieden sich vor der Schultür von mir. Sollten sie noch einen Gesprächstermin im Sekretariat oder beim Lehrer haben, sagen sie dem Einlassdienst Bescheid und begeben sich sofort zum verabredeten Punkt.

2.3.
Zwischen dem Einlass und dem Vorklingeln begebe ich mich sofort, ohne Begleitung der Eltern, selbstständig durch den Hofeingang zu meinem Garderobenschrank. Dort wechsle ich zügig meine Schuhe, hänge meine Jacke auf und schließe meinen Schrank. Anschließend gehe ich auf schnellstem Weg in meinen Unterrichtsraum.

2.4.
Die Schultür wird 7.35 Uhr geschlossen.

2.5.
Bei verspäteter Ankunft benutze ich die Klingel neben der Eingangstür am Haupteingang Fischmarkt.

2.6.
Wenn mein Unterricht später beginnt erscheine ich pünktlich zur festgelegten Zeit und klingle an der Haustür. Sollte ich nicht die Möglichkeit haben zu Hause zu bleiben, komme ich wie immer zur 1. Stunde und melde mich im Betreuungszimmer oder im Sekretariat.

2.7.
Allgemein gilt: Der Durchgang Elisabethplatz – Fischmarkt ist kein Spielplatz!


3. Unterricht

3.1.
Es gelten folgende Unterrichtszeiten:

 Einlass  7:25 bis 7:35 Uhr
 1. Stunde  7:40 bis 8:25 Uhr
 2. Stunde  8:35 bis 9:20 Uhr
 Hofpause  9:20 bis 9:45 Uhr
 3. Stunde  9:45 bis 10:30 Uhr
 4. Stunde  10:40 bis 11:25 Uhr
 5. Stunde  11:35 bis 12:20 Uhr
 Hofpause  12:20 bis 12:45 Uhr
 6. Stunde  12:45 bis 13:30 Uhr
 7. Stunde  13:35 bis 14:20 Uhr


3.2.
Der Lehrer eröffnet und beendet den Unterricht.

3.3.
Erscheint kein Lehrer zur ausgewiesenen Stunde, so benachrichtigt unser Klassenschülersprecher das Sekretariat.

3.4.
Im Unterricht muss ich mich so verhalten, dass der Unterrichtsverlauf und die Lernbedingungen der anderen Schüler nicht beeinträchtigt werden.

3.5.
Sollte ich während der Unterrichtszeit auf die Toilette müssen, hole ich mir die Erlaubnis meines unterrichtenden Lehrers.

3.6.
Nach dem Unterricht verlasse ich meinen Platz und das Zimmer sauber und ordentlich. Ich achte auch speziell auf Ordnung unter meiner Bank.

3.7.
Nach Unterrichtsschluss; bzw. nach dem Mittagessen, der Betreuung oder dem GTA verlasse ich auf direktem Weg die Schule. Die Aufsichtspflicht der Schule endet mit dem Verlassen des Schulgeländes.

3.8.
Eltern, welche ihre Kinder abholen, warten im Durchgang Elisabethstraße/Fischmarkt.

3.9.
Sollte ich nicht zur verabredeten Zeit abgeholt worden sein, melde ich mich    unverzüglich im Sekretariat oder in der Betreuung.


4. Pausen

4.1.
In allen Pausen darf ich das Schulgelände nicht verlassen.

4.2.
In der Frühstückspause verlasse ich den Unterrichtsraum nur, wenn ich die Toilette besuchen muss. Beim Essen sitze ich am Platz!

4.3.
In den Hofpausen verlasse ich das Schulgebäude.
Nur bei Regenwetter bzw. Sturmwarnung wird abgeklingelt. Dann halten wir uns mit dem Lehrer im Klassenraum der nächstfolgenden Stunde auf. Die speziellen Belehrungen für die Fachräume und die Turnhalle gelten für alle Schüler (Dokumentation in den Klassenbüchern), insbesondere in den Pausen.

4.4.
Zur 1. Hofpause darf ich den Innenhof der Grundschule (1./ 2. Klasse) oder den der Oberschule (3./ 4. Klasse) benutzen.
In der 2. Hofpause bleibe ich auf dem Innenhof der Grundschule.

4.5.
Wir wollen unsere Pausenhöfe zur Erholung nutzen, darum verhalten wir uns alle so, dass niemand durch uns gefährdet wird.

4.6.
Pflanzen in Kästen und Töpfen auf unserem Schulhof und im Schulgebäude behandle ich sorgsam. Das Klettern auf Bäume, Tore, Zäune und Skulpturen ist verboten. Ich behandle die Spielelemente auf dem Hof pfleglich und zerstöre nichts mutwillig. Beim Spielen auf dem Hof nehme ich Rücksicht auf andere Kinder.

4.7.
Die Ausleihe von Spielgeräten unterliegt den Schulassistenten/-helfern und der Aufsicht auf dem Schulhof. Alle Geräte gebe ich ordentlich und vollständig zurück.

4.8.
Kommt es zu Verletzungen oder Konfliktsituationen melde ich das beim aufsichtführenden Lehrer.

4.9.
Am Ende der Hofpause stellen wir uns am Hofeingang der Grundschule, bzw. am Tor der Oberschule an. Wir betreten das Schulhaus erst nach Aufforderung des Lehrers, ohne zu drängeln.


5. Verhalten im Bereich der Schule

5.1.
Zum Beginn des Schuljahres erstellt jede Klasse unserer Schule individuell ihre Klassenregeln im Sachunterricht. Diese gelten für mich zusätzlich zur Hausordnung, werden sichtbar im Klassenraum ausgestellt und sind jederzeit für Eltern und Schüler präsent.

5.2.
Während der Unterrichtszeit und in den Pausen herrscht im Schulhaus Ruhe.

5.3.
Im Unterricht und in den Pausen muss ich den Anweisungen der Lehrkräfte, der Kursleiter GTA, der Schulassistenten/-helfer und des technischen Personals Folge leisten. Das gilt auch für Betreuungs- und Freistunden.

5.4.
Ich behandle die Schuleinrichtung (Unterrichtsmittel, Möbel usw.) schonend. Mit Gegenständen anderer Schüler gehe ich sorgsam um. Sollte etwas kaputt gehen oder aber eine mutwillige Zerstörung vorliegen, muss ich dies umgehend dem Klassenleiter melden.
Wenn ich etwas mutwillig zerstört habe erhalten meine Eltern eine Rechnung über den entstandenen Schaden.

5.5.
Der eingetragene Dienst ist für die Sauberkeit der Tafel zuständig.
Das Öffnen und Schließen der Fenster wird nur von den Lehrern vorgenommen.

5.6.
Die Räume verlasse ich sauber. Nach der letzten Stunde stelle ich meinen Stuhl hoch.

5.7.
Das Klassenbuch wird von einem verantwortlichen Schüler an den nächsten Fachlehrer übergeben.

5.8.
Alle Besucher oder Gäste klingeln an der Schultür und melden sich im Sekretariat an. Sollte ich mich einmal verspäten, begebe ich mich unverzüglich zum jeweiligen Unterrichtsraum. Wenn ich meine Klasse dort nicht vorfinde, melde ich mich im Sekretariat.

5.9.
Wenn mir fremde Personen auffallen, die sich im Schulgebäude oder auf dem Hof befinden, melde ich es bei einem Lehrer oder im Sekretariat.

5.10.
Unfälle, die im Schulbereich passieren, muss ich dem Lehrer bzw. der Schulsachbearbeiterin zur weiteren Abklärung schnellstmöglich melden.

5.11.
Die Toilette ist kein Aufenthaltsraum. Ich benutze sie bei Bedarf und verlasse sie sauber und ordentlich. Natürlich betätige ich die Spülung und wenn nötig benutze ich die Toilettenbürste. Vor dem Verlassen der Toilette wasche ich meine Hände gründlich. Toilettenpapier und Papierhandtücher sind zum Benutzen da, aber ich verschwende sie nicht unnötig.

5.12.
Ich kann mit Einverständnis meiner Eltern (Antrag erhältlich im Sekretariat  bzw. beim Schulleiter) nach der bestandenen Fahrradprüfung mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Das Rad stelle ich in den dafür vorgesehenen Ständer auf dem Elisabethplatz ab. Die Schule haftet nicht für eventuell entstandene Schäden oder Verluste.
Auf unserem Schulgelände gibt es keine Fahrradständer. Das Abstellen von Fahrrädern im Durchgang Elisabethstraße/Fischmarkt bzw. auf dem Innenhof oder im Schulgebäude ist verboten.

5.13.
Meine Jacke und meine Schuhe verstaue ich in meinem Garderobenschrank.
Die Sportsachen kann ich während der Woche ebenfalls in dem Schrank lassen.
Es erfolgt keine Haftung durch die Schule.
Im Schulhaus trage ich Hausschuhe, meine Mütze setze ich ab.

5.14.
Jede gefundene Sache sollte beim Klassenleiter oder im Sekretariat abgegeben
werden. Unser Hausmeister sammelt diese Fundstücke und ich kann in den Kartons vor dem Hausmeisterraum nach verlorenen Gegenständen oder Kleidungsstücken suchen.

5.15.
Für technische Geräte (Smartphone, Smartwatch, etc.), Bargeld, Schlüssel und andere Wertsachen wird keine Haftung von Seiten der Schule übernommen. Wenn ich diese trotzdem mitführen möchte, bin ich auch für deren Sicherheit zuständig.
Mein Smartphone und sämtliche elektronische Geräte muss ich in der Schule ausgeschaltet im Ranzen aufbewahren. Das Mitführen einer Smartwatch ist nur zulässig, wenn sich diese im Offline- bzw. Schulmodus befindet.

Im gesamten Schulgelände sowie während sämtlicher Veranstaltungen gilt:
Das Fotografieren, Aufnehmen, Filmen und Veröffentlichen dessen ist strengstens verboten!

5.16.
Abfälle gehören in die Mülleimer. Ich bemühe mich um eine ordnungsgemäße Mülltrennung.

5.17.
Zum Schutz der Personen in der Schule dürfen alle, die an meldepflichtigen Erkrankungen leiden (Infektionskrankheiten, Läuse u.a.) die schulischen Einrichtungen nicht betreten.
Bei Kopfläusen darf die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Erstbehandlung mit einem geeigneten Mittel durchgeführt und durch Unterschrift der Eltern bestätigt wurde. Nach 10 Tagen ist eine Zweitbehandlung durchzuführen! Bei wiederholtem Befall ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

5.18.
Werbung und Aushänge dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung angebracht werden.

5.19.
Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.

5.20.
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände laut Jugendschutzgesetz verboten, ebenso der Konsum von Alkohol und Drogen.


6. Veranstaltungen außerhalb der regulären Unterrichtszeit

6.1.
Für jegliche Veranstaltungen sowie die GTAs, die von schulfremden Personen geleitet werden, gelten für uns die gleichen Regeln wie während der regulären Schulzeit.

6.2.
Alle Veranstaltungen müssen schriftlich bei der Schulleitung angemeldet werden und bedürfen der Genehmigung.


7. Sportunterricht

7.1.
Die Turnhalle betrete ich nur unter Aufsicht einer Lehrkraft.

7.2
Das Betreten der Turnhalle ist mir nur in Turnschuhen gestattet.

7.3.
In der Turnhalle gilt die Sporthallenordnung.

7.4.
Das Tragen von Ketten, Uhren, Ohrringen und anderem Schmuck während des    Sportunterrichtes ist mir ausnahmslos verboten (Abkleben von Ohrläppchen ist nicht gestattet), ansonsten darf ich nicht teilnehmen.
Für die Aufbewahrung von Schmuck- und Wertgegenständen übernimmt die Schule keine Haftung.

7.5.
Turngeräte benutze ich nur mit Erlaubnis der Lehrkraft.

7.6.
Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume verlasse ich sauber und ordentlich.


8. Werken

8.1.
Den Werkraum betrete ich nur unter Aufsicht einer Lehrkraft.

8.2.
Im Werkraum gilt die Werkraumordnung.


9. Musik

9.1.
Die Instrumente im Musikraum behandle ich sorgsam und benutze sie nur unter Aufsicht einer Lehrkraft.


10. Medienraum

10.1.
Den Medienraum betrete ich nur unter Aufsicht einer Lehrkraft.

10.2.
Das Essen und Trinken ist in diesem Raum grundsätzlich verboten.

10.3.
Die Computer, Tastaturen, Mäuse und Kopfhörer darf ich nur unter Aufsicht und mit sauberen Händen benutzen.


11. Aula

11.1
Die Aula ist kein Aufenthalts- oder Spielraum. Beim Durchqueren nehme ich den kürzesten Weg und gehe langsam.


12. Konsequenzen

12.1.
Alle Schüler, die die Hausordnung nicht beachten, unterliegen den im sächsischen Schulgesetz vorgesehenen Verfahren bzw. Maßnahmen.

12.2.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung muss ich mit folgenden Konsequenzen rechnen:
•    Nachholen von nicht erledigten Hausaufgaben nach dem Unterricht
•    Hilfsarbeiten bei unserem Hausmeister
•    schriftlicher Tadel vom Klassen- bzw. Schulleiter
•    Verweis
•    Überweisung in eine andere Klasse
•    Ausschluss von Veranstaltungen und Projekten
•    Ausschluss aus der Schule

Die Schulleitung übt im Auftrag der Stadt Görlitz das Hausrecht aus.

Görlitz, Oktober 2024

K. Felske
(Kommissarische Schulleiterin)